Einzelpersonen oder Familien, die von ALG II oder Sozialhilfe leben, haben mit vielen Alltagsproblemen zu kämpfen, die Besserverdienende nicht kennen. Sie müssen ihre Lage verkraften, mit dem knappen Geld auskommen, eine Arbeitsstelle suchen und/oder sich fortbilden.
Daher muss die Stadt dafür Sorge tragen, dass nicht noch die Wohnungssuche oder die Sorge um die Kostenübernahme dazu kommen, weil die Kosten der Unterkunft „nicht angemessen“ seien.
Wir reden von Menschen, die nicht etwa in Villen wohnen. Wir reden von Menschen, die oft seit vielen Jahren in derselben Gegend wohnen, ein soziales Netzwerk haben, das in schwierigen Lebenssituationen Hilfe bietet, aber deren Mietkosten den Betrag übersteigen, den der Gemeinderat ihnen zugebilligt hat. Menschen, deren Miete zwar deutlich über dem vom Gemeinderat zugebilligten Bedarfssatz liegt, der aber in Freiburg ohnehin kaum zu erreichen und daher viel zu niedrig angesetzt ist. Die Forderung der Arge, Nachweise der – vielfach erfolglosen – Wohnungssuche zu erbringen, stellt ein weitere Belastung dar.
Die beste Lösung für dieses Problem wäre die Erhöhung der Mietobergrenze, statt die Menschen zum Umzug zu zwingen.