Presseerklärung vom 23. Februar 2009
Gericht: Polizei handelte rechtswidrig
Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg in dem Verfahren der
Stadträtin Monika Stein gegen die Polizeidirektion Freiburg
Die Festnahme der Stadträtin Monika Stein im Freiburger Stadtviertel „Im
Grün“ in der Nacht des 1. Mai letzten Jahres hat mit einem Urteil der 4.
Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg nun seine abschließende
Bewertung gefunden und die fiel zu Ungunsten der Polizei aus. Die
erkennungsdienstliche Behandlung und die Durchsuchung der Stadträtin
Monika Stein auf dem Polizeirevier Nord waren rechtswidrig.
Monika Stein, die sich mit der Klage auch gegen den negativen Eindruck
zur Wehr setzen wollte, den die Festnahme von ihr in der Öffentlichkeit
vermittelte: „Ich hätte erwartet, dass die Polizei nicht erst in der
Gerichtsverhandlung zugibt, dass gegen mich zu keinem Zeitpunkt
irgendein Verdacht bestanden hat. Dann wären mir Häme und
Vorverurteilungen erspart geblieben.“
Das Gericht hat zwar die Verbringung auf das Polizeirevier, die den
rechtswidrigen Maßnahmen vorausging, als noch gerade zulässig
eingestuft. Es glaubte damit der Polizei, dass diese befürchtete, die zu
diesem Zeitpunkt ruhige Situation werde eskalieren, wenn Dritte die
polizeiliche Maßnahme bemerken würden. Rechtsanwältin Anna Luczak, die
Monika Stein vor Gericht vertrat, dazu: „Es ist rechtlich sehr
zweifelhaft, dass Frau Stein nur wegen ihrer Anwesenheit vor Ort ihre
Personalien angeben und der Polizei aufs Revier folgen musste. Nach
eigenen Angaben hat die Polizei nur die Straße leeren wollen, um das
seit über drei Stunden brennende Feuer in Ruhe zu löschen – dazu hätte
sie aber einfach alle Anwesenden auffordern können, sich vom Feuer weg
zu begeben. Wir überlegen deshalb, gegen das Urteil Berufung einzulegen.“
Die schriftliche Urteilsbegründung enthält zahlreiche Hinweise an die
Polizei, wonach nur der Ausnahmefall des brennenden Feuers
rechtfertigte, dass die Klägerin überhaupt in das Blickfeld
polizeilicher Aufmerksamkeit geriet. Das Gericht hat in diesem Sinne
nicht nur unmissverständlich festgehalten, dass sich die damalige
Einschätzung der Lage aus heutiger Sicht anders darstellt, sondern auch
dass polizeiliches Vorgehen sich jederzeit an den gesetzlichen
Voraussetzungen zu orientieren hat. Deshalb war das Festhalten auf dem
Polizeirevier zur Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung und
Durchsuchung nach Auffassung des Gerichts klar rechtswidrig.
Die Polizei muss aus alledem die richtigen Lehren ziehen und in Zukunft
mehr Augenmaß beweisen. „Nach den aktuellen Vorgängen um drei
festgenommene Studierende, die sich auf dem Polizeirevier nackt
ausziehen mussten, ist klar, dass Öffentlichkeit und Politik ein
besonders waches Auge auf die Polizei richten müssen“, so Stadträtin
Stein. Rechtsanwältin Luczak: „Die nächste Bewährungsprobe der Polizei
werden ohne Zweifel die Proteste gegen das Nato-Treffen in Straßburg und
Kehl am 3. und 4. April 2009 sein. Hier kann die Polizei Freiburg
beweisen, dass sie rechtsstaatlich handeln kann und nicht ohne jede
rechtliche Grundlage Leute mit polizeilichen Maßnahmen überzieht.“
Dr. Anna Luczak
Rechtsanwältin
Monika Stein
Stadträtin Grüne Alternative Freiburg